Glossar

Ausschießen.

Auch: Bogenmontage, Imposition

Ausschießen ist das Anordnen der einzelnen Seiten auf einem Druckbogen, sodass sie nach dem Falzen und Schneiden in der richtigen Reihenfolge und Ausrichtung liegen. Es gehört zur Druckvorstufe und wird heute mit spezieller Software erledigt.


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Erklärung

Bei Broschüren, Büchern und Katalogen werden nicht einzelne Seiten gedruckt, sondern mehrere Seiten gemeinsam auf einen großen Bogen – zum Beispiel 8 Seiten pro Bogenseite, also 16 Seiten auf Vorder- und Rückseite. Nach dem Falzen entsteht daraus eine Lage mit fortlaufenden Seiten.

Damit das funktioniert, stehen die Seiten auf dem Bogen in einer scheinbar ungeordneten Reihenfolge und teilweise auf dem Kopf. Diese Anordnung heißt Ausschießschema; sie hängt von Bogenformat, Falzart und Bindung ab.

  • Kunden liefern in der Regel fortlaufende Einzelseiten als PDF – das Ausschießen übernimmt die Druckerei.
  • Legen Sie keine Druckbogen oder Doppelseiten „vorausgeschossen“ an, wenn die Druckerei es nicht ausdrücklich verlangt.
  • Bei Rückstichheftung muss die Seitenzahl durch 4 teilbar sein, weil jeder gefalzte Bogen vier Seiten ergibt.

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Siehe auch

Druckbogen
Ein Druckbogen ist ein in der Maschine bedruckter Bogen, der mehrere Seiten oder Nutzen trägt. Bei Büchern und Broschüren wird er anschließend gefalzt und bildet eine Lage – klassisch mit 16 Seiten.
Druckvorstufe
Die Druckvorstufe umfasst alle Arbeitsschritte zwischen Gestaltung und Druck: Datenprüfung, Bild- und Farbbearbeitung, Ausschießen, Proof und die Herstellung der Druckform. Ihr Ziel ist, dass die Daten fehlerfrei und reproduzierbar gedruckt werden können.
Falz
Kante, die beim Umbiegen (Falzen) eines Papierbogens entsteht, sowie der Arbeitsschritt selbst. Die Art, wie ein Bogen gefalzt wird, bestimmt Seitenzahl, Leserichtung und Endformat eines Flyers oder einer Lage.
Rückstichheftung
Bindeart, bei der ineinandergelegte, in der Mitte gefalzte Bogen durch den Falz hindurch mit Drahtklammern geheftet werden. Sie ist typisch für Broschüren, Magazine und Programmhefte; die Seitenzahl muss durch vier teilbar sein.



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